Gelber und Blauer Balken

Verpackungsgesetz

Erweiterung der Registrierungspflicht

Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) soll langfristig dafür sorgen, dass weniger Einwegverpackungen eingesetzt und Verpackungsmaterialien entsprechend verwertet und wiederverwendet werden. Es richtet sich in erster Linie an die „Inverkehrbringer“ von Verpackungen, die sich auch an deren Rücknahme und Verwertung beteiligen müssen. Am 01. Juli 2022 tritt nun eine Erweiterung des Gesetzes in Kraft, nach der sich auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Wer zu den Letztverbraucher gehört und warum jetzt vielleicht auch für Sie Handlungsbedarf besteht, werden wir Ihnen nachfolgend erklären.

Wer muss sich registrieren?

Zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID sind alle Inverkehrbringer von Verpackungen verpflichtet. Neu ist, dass auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, zu denen auch Restaurants, Betriebskantinen, Großküchen und ähnliche Einrichtungen zählen können, ab dem 01.07.2022 nicht mehr von der Registrierungspflicht beim Zentralen Register befreit sind – auch, wenn sie diese Aufgabe bisher an einen Vorlieferanten wie uns übertragen haben.

Die Registrierung muss spätestens bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Wird die Registrierung nicht vorgenommen, besteht ein Vertriebsverbot. Mit Ware befüllte Serviceverpackungen dürfen von dem Unternehmen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Was sind Serviceverpackungen?

SERVICEVERPACKUNGEN sind Verpackungen, die von einem Verkäufer unmittelbar vor der Übergabe an den Kunden mit Ware befüllt werden:

  • Becher und Tassen für Heiß- und Kaltgetränke, inklusive Deckel
  • Becher für Eis, Milchshakes, Spirituosen etc.
  • Teller für Suppen, Menüteller und dergleichen
  • Salatschalen, Menüschalen mit und ohne Deckel
  • Menü- und Snackboxen, z.B. Lunchboxen, Nudelboxen, Pizzaschachteln
  • Beutel, Tüten, Tragetaschen aller Art

Müssen Serviceverpackungen jetzt lizenziert werden?

Bisher reichte es aus, bei der Bestellung von Verpackungen die Lieferanten mit der Beteiligung am dualen Entsorgungssystem zu beauftragen. Dies gilt ab dem 01.07.2022 nicht mehr. Ab kommendem Monat müssen Sie sich zusätzlich registrieren und angeben, ob die Lizenzierung der bestellten Verpackung von einem Lieferanten übernommen wird. Bei allen Serviceverpackungen, die Sie über uns beziehen, wird die Lizenzierung auch weiterhin durch uns sichergestellt, da wir bereits für das Recycling gezahlt haben. Insoweit ändert sich hier für Sie nichts. Sollten Sie Serviceverpackungen über andere Lieferanten beziehen, können Sie diese Lieferanten ebenfalls zur Sicherstellung der Lizenzierung verpflichten. Tun Sie dies nicht, sind Sie selbst zum Abschluss eines Vertrages mit einem dualen System verpflichtet.

Wie läuft die Registrierung ab?

Im VERPACKUNGSREGISTER LUCID müssen Sie sich als „Hersteller“ registrieren. Darüber hinaus müssen Sie durch Ankreuzen der Checkbox „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“ bestätigen, dass Sie verpackungsrechtliche Pflichten an einen Vorlieferanten wie uns delegiert haben und nur bereits lizenzierte Verpackungen in Verkehr bringen. Dort sind auch Angaben zu den weiteren von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsarten zu machen. Die Registrierung ist kostenfrei und kann ausschließlich online vorgenommen werden.

Auch wir sind selbstverständlich im Verpackungsregister registriert.
Unsere Registrierungsnummer LUCID-Verpackungsregister lautet: DE4760944228043

Warum ist eine Registrierung als Hersteller erforderlich?

Unter dem etwas irreführenden Begriff „Hersteller“ ist im verpackungsrechtlichen Sinne der Erstinverkehrbringer zu verstehen, d.h. derjenige, der erstmals eine Ware in die Verpackung abfüllt und in Verkehr bringt.

WEITERE INFORMATIONEN

Der DEHOGA-Bundesverband hat zur „Erweiterten Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen“ ein neues MERKBLATT erstellt. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht bei Serviceverpackungen, die konkret das Gastgewerbe einbeziehen, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auch in dem THEMENPAKET SERVICEVERPACKUNGEN zusammengestellt. 

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