Bitte beachten Sie, dass zum 1.01.24 Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoff-getränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo erhalten.
Laut Verpackungsgesetz werden diese Getränke pfandpflichtig und damit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Ihren zuständigen Betrieb.
Ihr SB UNION Großmarkt-Team