Gelber und Blauer Balken

Gesetzesänderung zur Ausweitung der Pfandpflicht

Bitte beachten Sie, dass zum 1.01.24 Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoff-getränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo erhalten.

Laut Verpackungsgesetz werden diese Getränke pfandpflichtig und damit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Ihren zuständigen Betrieb.

Ihr SB UNION Großmarkt-Team

Pfandflaschen
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