
Wichtiger Hinweis: Ausweitung der Pfandpflicht
Gesetzesänderung zur Ausweitung der Pfandpflicht Bitte beachten Sie, dass zum 1.01.24 Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoff-getränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo erhalten. Laut Verpackungsgesetz werden diese Getränke pfandpflichtig und damit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert. Bei